Altgeräte-Entsorgung & Rücknahme / Batterieentsorgung (BattDG)

Elektro- und Elektronikgeräte
Entsorgung & Rücknahmepflicht

Besonderheiten für E-Zigaretten ab dem 01.07.2026

Information zu Altgeräten (ElektroG)

Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr genutzt werden und entsorgt werden sollen, gelten als Altgeräte. Diese dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind Altgeräte getrennt zu sammeln und über geeignete Sammel- oder Rücknahmestellen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

  • Akkus und Batterien

Altbatterien und Akkus müssen getrennt vom Hausmüll entsorgt werden. Besondere Vorsicht gilt im Umgang mit lithiumhaltigen Akkus: Um Brandgefahren zu vermeiden, müssen mechanische Einwirkungen und Kurzschlüsse (z. B. durch Abkleben der Pole) zwingend vermieden werden.

  • Einweg e-Zigaretten (Disposables)

Einweg e-Zigaretten gelten als Elektro-Altgeräte und müssen getrennt vom Hausmüll entsorgt werden. Sie dürfen nicht gewaltsam geöffnet, sondern müssen als komplettes Gerät entsorgt werden.

  • Mehrweg-Podsysteme und Akkuträger

Podsysteme und Akkuträger (mit eingebautem Akku) gelten als Elektro-Altgeräte und müssen getrennt vom Hausmüll entsorgt werden. Sie dürfen nicht gewaltsam geöffnet, sondern müssen als komplettes Gerät entsorgt werden.

Bei Akkuträgern mit wechselbaren Akkus entnehmen Sie diese aus dem Gerät, kleben die Pole ab und entsorgen diese separat.

  • Ladekabel, Adapter und Elektronikzubehör

Ladekabel, Adapter und Elektronikzubehör müssen getrennt vom Hausmüll entsorgt werden.

Bei uns abgeben

Du kannst Produkte, die unserem Sortiment entsprechen bzw. zu den oben aufgeführten Artikeln gehören, kostenlos bei uns abgeben oder zu uns schicken. 

Luft e-Zigaretten
Schönhauser Allee 170
10435 Berlin

Dabei ist es unerheblich, ob du diese bei uns gekauft hast oder nicht. Auch verpflichtet dich die Abgabe nicht zu einem Einkauf.

Über unseren Dienstleister werden Alt-Akkus und Alt-Batterien dem Recycling zugeführt.

Vielen Dank für deine Mithilfe.